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   BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 74/80   

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https://dejure.org/1981,20473
BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 74/80 (https://dejure.org/1981,20473)
BSG, Entscheidung vom 08.10.1981 - 7 RAr 74/80 (https://dejure.org/1981,20473)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 1981 - 7 RAr 74/80 (https://dejure.org/1981,20473)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69

    Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament

    Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 74/80
    Der Übergang erstreckt sich bei Unterhaltsansprüchen und ähnlichen künftig entstehenden Ansprüchen nicht auf das "Stammrecht"; dieses verbleibt vielmehr dem Hilfebedürftigen, so daß der Drittschuldner nicht gehindert ist, seinen Verpflichtungen in Zukunft unmittelbar gegenüber dem Hilfebedürftigen nachzukommen und insoweit die Sozialhilfe entbehrlich machen kann (BVerwGE 29, 229, 231; 34, 219, 225; 42, 198, 200; 50, bu, 66; Urteile des Senats vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 102/79 -, vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 26/80 - und vom 25. August 1981 - 7 RAr 73/80 -).

    dem Maße und unter denselben Voraussetzungen geltend machen wie der Hilfeempfänger (BVerwGE 34, 219; BSGE hl, 237, 238 = SozR 5910 5 90 Nr. 2).

  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 26/80

    Sozialhilfeträger - Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Überleitung - Entziehung der

    Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 74/80
    Der Übergang erstreckt sich bei Unterhaltsansprüchen und ähnlichen künftig entstehenden Ansprüchen nicht auf das "Stammrecht"; dieses verbleibt vielmehr dem Hilfebedürftigen, so daß der Drittschuldner nicht gehindert ist, seinen Verpflichtungen in Zukunft unmittelbar gegenüber dem Hilfebedürftigen nachzukommen und insoweit die Sozialhilfe entbehrlich machen kann (BVerwGE 29, 229, 231; 34, 219, 225; 42, 198, 200; 50, bu, 66; Urteile des Senats vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 102/79 -, vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 26/80 - und vom 25. August 1981 - 7 RAr 73/80 -).

    Ist der Träger der Sozialhilfe mithin an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt, daß nach dem sachlichrechtlichen Inhalt des Begehrens des Klägers eine Entscheidung des Rechtsstreits möglich ist, die auch dem Träger der Sozialhilfe gegenüber nur einheitlich ergehen kann, muß dieser zu dem Rechtsstreit beigeladen werden (vgl Urteil des Senats vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 26/80 -)" wie umgekehrt der Hilfeempfänger, dem trotz der Überleitung das "Stammrecht" verblieben ist, zu dem Rechtsstreit des Sozialhilfeträgers beizuladen ist, in dem dieser den übergeleiteten Anspruch vor - 7.

  • BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 102/79

    Förderung der beruflichen Rehabilitation - Behinderte - Notwendige Beiladung

    Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 74/80
    Der Übergang erstreckt sich bei Unterhaltsansprüchen und ähnlichen künftig entstehenden Ansprüchen nicht auf das "Stammrecht"; dieses verbleibt vielmehr dem Hilfebedürftigen, so daß der Drittschuldner nicht gehindert ist, seinen Verpflichtungen in Zukunft unmittelbar gegenüber dem Hilfebedürftigen nachzukommen und insoweit die Sozialhilfe entbehrlich machen kann (BVerwGE 29, 229, 231; 34, 219, 225; 42, 198, 200; 50, bu, 66; Urteile des Senats vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 102/79 -, vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 26/80 - und vom 25. August 1981 - 7 RAr 73/80 -).

    dem SG geltend macht (vgl Urteil des Senats vom 13. Mai 1981 7 RAr 102/79 -).

  • BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
    Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 74/80
    Der Übergang erstreckt sich bei Unterhaltsansprüchen und ähnlichen künftig entstehenden Ansprüchen nicht auf das "Stammrecht"; dieses verbleibt vielmehr dem Hilfebedürftigen, so daß der Drittschuldner nicht gehindert ist, seinen Verpflichtungen in Zukunft unmittelbar gegenüber dem Hilfebedürftigen nachzukommen und insoweit die Sozialhilfe entbehrlich machen kann (BVerwGE 29, 229, 231; 34, 219, 225; 42, 198, 200; 50, bu, 66; Urteile des Senats vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 102/79 -, vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 26/80 - und vom 25. August 1981 - 7 RAr 73/80 -).
  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72

    Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Beschränkung eines

    Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 74/80
    Der Übergang erstreckt sich bei Unterhaltsansprüchen und ähnlichen künftig entstehenden Ansprüchen nicht auf das "Stammrecht"; dieses verbleibt vielmehr dem Hilfebedürftigen, so daß der Drittschuldner nicht gehindert ist, seinen Verpflichtungen in Zukunft unmittelbar gegenüber dem Hilfebedürftigen nachzukommen und insoweit die Sozialhilfe entbehrlich machen kann (BVerwGE 29, 229, 231; 34, 219, 225; 42, 198, 200; 50, bu, 66; Urteile des Senats vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 102/79 -, vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 26/80 - und vom 25. August 1981 - 7 RAr 73/80 -).
  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 73/80
    Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 74/80
    Der Übergang erstreckt sich bei Unterhaltsansprüchen und ähnlichen künftig entstehenden Ansprüchen nicht auf das "Stammrecht"; dieses verbleibt vielmehr dem Hilfebedürftigen, so daß der Drittschuldner nicht gehindert ist, seinen Verpflichtungen in Zukunft unmittelbar gegenüber dem Hilfebedürftigen nachzukommen und insoweit die Sozialhilfe entbehrlich machen kann (BVerwGE 29, 229, 231; 34, 219, 225; 42, 198, 200; 50, bu, 66; Urteile des Senats vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 102/79 -, vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 26/80 - und vom 25. August 1981 - 7 RAr 73/80 -).
  • BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 127/81
    wendet und der Sozialhilfeträger die Alhi für die Zeit nach der Entziehung übergeleitet hat (BSG SozR 1500 5 75 Nr. 37; Urteil des Senats vom 25° August 1981 - 7 RAr 73/80 &, sondern auch für den hier vorliegenden Fall, daß der Arbeitslose auf Gewährung der wegen Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen verweigerten übergeleiteten Alhi klagt (Urteil des Senats vom 8° Oktober 1981 - 7 RAr 74/80 -).
  • BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 5/82
    Dies hat der Senat nicht nur angenommen, wenn sich der Arbeitslose gegen eine Entziehung der ihm gewährten Alhi wendet, die mit dem Verlust der erworbenen Anwartschaft verbunden ist, und der Sozialhilfeträger die Alhi für die Zeit nach der Entziehung übergeleitet hat (BSG SozR 1500 S 75 Nr. 37; Urteil des Senats vom 25. August 1981 -7 RAr 73/80-), sondern auch für den hier vorliegenden Fall, daß der Arbeitslose auf Gewährung der wegen Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen verweigerten übergeleiteten Alhi klagt (Urteil vom 8. Oktober 1981 -7 RAr 74/80-).
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